Hintergrund

Auf Grund der in diesem Jahr vorherrschenden COVID19-Pandemie sind besondere Maßnahmen im öffentlichen Leben und in öffentlichen Einrichtungen zu ergreifen.

Auch im Kontext der Potenzialanalyse ist dies ein wichtiger Faktor, den es im kommenden Schuljahr zu beachten gilt.

Daher sind alle Mitarbeiter:innen angehalten, die Weisungen der Bundesregierung, die Hygienekonzepte der Durchführungsörtlichkeiten und der Schulen, als auch das folgende Hygienekonzept der TALENTBRÜCKE einzuhalten.

Hygienekonzepte der Durchführungsorte als auch der Schulen werden den Mitarbeiter:innen jeweils vor Betreten der entsprechenden Örtlichkeiten mitgeteilt.:

Generelles

Generelle Regeln sind allen Mitarbeiter:innen mitgeteilt und sind grundsätzlich einzuhalten:

  • Es ist ein Mindestabstand von 1,5m einzuhalten.
  • Zu Hause bleiben, wenn man krank ist.
  • Händeschütteln zur Begrüßung oder Verabschiedung sind zu unterlassen.
  • Niesen und Husten nur in die Ellenbeuge. Sollte ein Taschentuch genutzt werden ist dieses umgehend zu entsorgen. Danach sind die Hände zu desinfizieren.
  • Hände möglichst aus dem Gesicht halten.
  • Hände mindestens 20 Sekunden lang gründlich mit Wasser und Seife waschen.
  • Getränke und Essen sind nicht zu teilen.
  • Die Potenzialanalyse findet in kleineren Gruppen im Schichtbetrieb statt, um die Anzahl an Personen im Raum so gering wie möglich zu halten.

Anreise und Ankunft (außerschulischer Durchführungsort)

  • Die Ankunft sollte frühzeitig geplant werden, damit ein reibungsloser Ablauf trotz zusätzlicher Hygienemaßnahmen möglich ist.
  • Die Hygienekonzepte der Durchführungsorte sind einzuhalten. Diesbezüglich informieren die Mitarbeiter:innen der TALENTBRÜCKE die eintreffenden Schüler:innen über einzuhaltende Regeln.
  • Abstand von mind. 1,5m ist einzuhalten.

Anreise und Ankunft (Schule)

  • Es gelten die Hygienevorschriften der Schule.
  • Darüber hinaus gelten Maßnahmen, die die TALENTBRÜCKE seinen Mitarbeiter:innen vorschreibt.
  • Bei Ankunft in der Schule ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Durchführung (außerschulisch oder in der Schule)

  • Die Schüler:innen sind angehalten einen Mund-Nasen-Schutz dabei zu haben und entsprechend der Hygienekonzepte der Durchführungsorte zu tragen.
  • Die Schüler:innen sind angehalten bei Betreten des Durchführungsortes die Hände zu desinfizieren. Es wird darum gebeten, ein eigenes Desinfektionsmittel bei sich zu führen. Die TALENTBRÜCKE hält darüber hinaus Desinfektionsmittel bereit.
  • Mitarbeiter:innen sind verpflichtet sich die Hände zu desinfizieren, bevor Sie Material an die Schüler:innen ausgeben.
  • Die Schüler:innen sind angehalten die Hände zu desinfizieren, bevor sie sich an Gruppentischen zusammenfinden und gemeinsames Material in die Hand genommen wird.
  • Jede:r Schüler:in nutzt einen eigenen Stift. Stifte sind erst nach dem Desinfizieren der Hände an andere Schüler:innen zu entleihen. Bitte stellen Sie sicher, dass ein eigener Stift mitgeführt wird.

Auswertungsgespräche

  • Der Zutritt zum Schulgebäude ist auf Grundlage der Coronaschutzverordnung nur für immunisierte (also für geimpfte und genesene) oder getestete (48h-Regel) Personen gestattet (3G-Regel).
  • Bitte begrenzen Sie die Anzahl der Begleitpersonen zum Auswertungsgespräche auf ein Minimum.
  • Bitte verzichten Sie auf die Teilnahme am Auswertungsgespräch, sollten sie folgende Symptome aufweisen:
    • Husten
    • Fieber
    • Schnupfen
    • Halsschmerzen
    • Geruchsverlust
    • Unwohlsein
  • Wir bitten um Verständnis, dass wir zur Begrüßung keinen Handschlag anbieten.
  • Die Mitarbeiter:innen sind angehalten auf ausreichend Abstand zu achten. Die Sitzordnung wird dementsprechend gewählt.
  • Es wird regelmäßig gelüftet, wenn möglich.
  • Ergebnisberichte werden in doppelter Ausfertigung vorliegen, sodass die Mitarbeiter:innen der TALENTBRÜCKE die Ergebnisse während des Gesprächs vor sich haben. Die Mitarbeiter:innen sind verpflichtet sich vor Berührung der Berichte die Hände zu desinfizieren, sodass das doppelte Exemplar gefahrenlos dem/der Schüler:in mitgegeben werden kann.
  • Schüler:innen sollen einen eigenen Stift nutzen. Bitte stellen sicher, dass ein eigener Stift mitgeführt wird.

Informationsabende

  • Sollte die Schule keine passenden Räumlichkeiten bereitstellen können, kann der Infoabend digital stattfinden.
  • Im Kreis Viersen, im Rhein-Kreis-Neuss und in der Stadt Krefeld wird generell auf einen Informationsabend verzichtet.
  • Informationen (inkl. Erklärvideo als Infoabend Ersatz und FAQ) zur Potenzialanalyse finden sich auf diesen Seiten
  • Die Mitarbeiter:innen der TALENTBRÜCKE stehen für telefonische Rückfragen gerne zur Verfügung.